Regelwerk zur Sportgeländenutzung des TuS Badbergen

September 4, 2021
  • Die geltenden Hygiene- und Verhaltensvorschriften, wie regelmäßiges Händewaschen und die Einhaltung der Abstandsgebote (AHA), sind zu berücksichtigen.
  • Sportler jeden Alters dürfen am Training, sowohl in der Halle als auch auf dem Außengelände teilnehmen, wenn sie keine Krankheitssymptome aufweisen und die 3G-Regel befolgen Wer volljährig und nicht vollständig geimpft / genesen ist, muss vor Trainingsbeginn ein gültiges negatives Testergebnis nachweisen. Für Kinder und Jugendliche entfällt die Testpflicht, sofern sie als Schülerinnen und Schüler regelmäßig getestet werden.
  • Sofern wettertechnisch durchführbar wird es empfohlen im Freien zu trainieren. In der Halle muss die Notausgangs-/Fluchttür in Richtung Parkplatz bitte geschlossen gehalten werden, damit das installierte Lüftungssystem/ die Luftzirkulation funktioniert.
  • Es wird empfohlen, Handtücher als Unterlage für Gymnastik- oder Turnmatten mitzubringen, ggf. sogar eigene Sportgeräte /-matten.
  • Die Dusch- und Umkleidemöglichkeiten, sowie die Turnhalle dürfen gemäß Hallenbelegungsplan genutzt werden. Es gilt besonders in den Kabinen den Abstand einzuhalten, es dürfen jedoch alle Teilnehmer gleichzeitig diese nutzen.
  • Beim Betreten und Verlassen der Halle ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Am Halleneingang sind die Hände zu desinfizieren. Kinder sollen von den Eltern nur bis zur Halleneingangstür begleitet werden. Abholer warten bitte vor der Halle und nicht im Hallenvorraum.
  • Die Eintragung im Hallenbuch, welches in Regie 1 ausliegt, ist weiterhin notwendig. Dies gilt auch, wenn nur die Umkleide genutzt wurde und das Training/Spiel draußen stattfand!
  • Bei Fußballspielen haben die Zuschauer die Möglichkeit freiwillig ihre Anwesenheit an Hand der ausliegenden Formulare zu dokumentieren oder sich über die LucaApp zu registrieren. Die Zuschauer auf dem Platz sind von der 3G-Regel ausgenommen. Beim Betreten des Vereinsheims gilt weiterhin die Maskenpflicht.
  • Sollte ein aktiver Sportler Corona positiv getestet werden und hat diese Person bis zu 5 Tage zuvor am Training teilgenommen, so muss für die gesamte Gruppe als „Kontaktpersonen“ für mind. zwei Trainingseinheiten oder 10 Tage das Training entfallen. Dies gilt für sämtliche sportliche Aktivitäten der betroffenen Personen im TuS, auch in anderen Gruppen.

Stand: 01.09.2021

Kategorien

A-Junioren B-Juniorinnen B-Junioren C-Junioren