Mitgliedschaft

Mitgliedsbeiträge

In der Mitgliederversammlung vom 10.03.2022 wurden folgende aktuell gültigen Beitragssätze festgelegt:

Erwachsene
68,00 €

Kinder & Jugendliche < 18 Jahre
48,00 €

Familienbeitrag
120,00 €

passive Mitgliedschaft
18,00 €


Beitrittserklärung

    Antragsteller

    Beitrag:*

    Zahlweise:*



    Miteintretende Angehörige



    SEPA-Lastschriftmandat

    Beitragsjahr: 01.01.-31.12. (Beitragseinzug Jahreszahler 01.04. / Beitragseinzug Quartalszahler 01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10.)
    Bei Eintritt bis zum 30.06. wird der volle Jahresbeitrag nach Beitragsordnung fällig, ab 01.07. werden 50% eingezogen.

    Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 82TUS00000016438
    Mandatsreferenz: (wird separat mitgeteilt)

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es
    gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.



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    Datenschutz

    §1
    Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer,
    Beruf, Handynummer, E-Mail-Adresse, Wohnadresse und Bankverbindung
    des Beitretenden auf. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen der Vorstandschaft
    gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
    Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische
    Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen
    zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein
    grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes
    nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges
    Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
    §2
    Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die
    Durchführung von Veranstaltungen am schwarzen Brett des Vereins und/oder in der
    Vereinszeitschrift und/oder auf den vereinseigenen Internetseiten bekannt. Dabei können
    personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann
    jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner
    Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere
    Veröffentlichung am schwarzen Brett und/oder in der Vereinszeitschrift und/oder den
    vereinseigenen Internetseiten.
    §3
    Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion
    ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine
    Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt.
    §4
    Der Verein informiert die örtliche Presse über besondere Ereignisse. Solche Informationen
    werden überdies auf den Internetseiten des Vereins veröffentlicht. Das einzelne
    Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung
    seiner personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung
    in die Veröffentlichung im Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs
    unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des
    widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.
    §5
    Bei Austritt werden die unter §1 genannten Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis
    gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung
    betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn
    Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.